Handelsabkommen

Handelsabkommen, Außenhandelsabkommen, Regierungsabkommen über den Außenhandel - zwischenstaatliche Vereinbarung über den Handelsverkehr zwischen zwei oder mehreren Ländern, die oft mit Regelungen des Zahlungsverkehrs verbunden ist (Handels- und Zahlungsabkommen). Handelsabkommen werden im Namen oder Auftrag der Regierungen abgeschlossen. Man unterscheidet kurzfristige Handelsabkommen mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr und langfristige Handelsabkommen in der Regel für fünf oder mehr Jahre. In den Beziehungen zwischen den Ländern sind langfristige Handelsabkommen die Hauptmethode für die planmäßige Organisation der gegenseitigen Handelsbeziehungen. Sie haben in Übereinstimmung mit den Fiinfjahrplanperioden eine fünfjährige Laufzeit. In diesen Handelsabkommen finden alle Lieferungen und Bezüge von Erzeugnissen und Leistungen Aufnahme einschließlich solcher, die sich aus den verschiedenen Formen der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit im jeweiligen Zeitraum ergeben. Diese Warenlieferungen werden aus den Aufgaben der Volkswirtschaftspläne und den Ergebnissen der Plankoordinierung abgeleitet. In den langfristigen Handelsabkommen werden generelle Festlegungen über den Warenaustausch zwischen zwei RGW-Ländern getroffen und Waren- listen mit den gegenseitigen Lieferungen nach Jahren aufgestellt. So regeln die langfristigen Handelsabkommen die Verbindlichkeit der vereinbarten Warenkontingente, den Abschluss der zu ihrer Realisierung notwendigen Wirtschaftsverträge, Fragen des Reexports, der Liefer-, Montage- und Kundendienstbedingungen, der anzuwendenden Preisbildungsprinzipien sowie die multilaterale Verrechnung in transferablen Rubeln. In den Warenlisten werden die gegenseitigen Warenlieferungen in Mengen- und Wertkontingenten vereinbart (in Ausnahmefällen werden Waren kontingentfrei aufgenommen). Auf der Grundlage der langfristigen Handelsabkommen werden für jeweils ein Jahr des betreffenden Fünfjahrplanzeitraumes Jahresprotokolle abgeschlossen. Durch die langfristigen Handelsabkommen wird eine hohe Stabilität der Außenhandelsbeziehungen zwischen den RGW-Ländern gesichert, weil sich die sozialistischen Staaten verpflichten, die Warenlieferungen und -bezüge zu organisieren und für ihre Verbindlichkeit einzustehen. In Handelsabkommen sozialistischer Staaten mit nichtsozialistischen und zwischen kapitalistischen Ländern wird dagegen in der Regel lediglich festgelegt, dass die Partner bereit sind, für die vereinbarten Warenpositionen Lizenzen zu erteilen. Sie übernehmen aber keine unbedingte Verpflichtung, die vereinbarten Warenkontingente zu realisieren.