Handelsbilanz

Handelsbilanz - 1. nach allgemeine Handelsbilanz oder Leistungsbilanz, d. h. die Summe bzw. der Saldo aller aktiven und passiven Leistungen gegenüber dem Ausland. - 2. Außenhandelsbilanz - Gegenüberstellung des Gesamtwertes der Warenein- und -ausfuhr eines Landes innerhalb eines Jahres oder eines sonstigen Zeitabschnittes. In sozialistischen Ländern wird die Handelsbilanz als Planbilanz für den Planzeitraum und als Ist Bilanz für den Abrechnungszeitraum aufgestellt. Zur Handelsbilanz gehören alle im Gesamtumsatz des Außenhandels enthaltenen Käufe und Verkäufe von Waren und Leistungen (Außenhandelsumsatz), also auch Lohnveredelungen, Reparaturen und Reexporte. Als Planbilanz wird die Handelsbilanz auf der Grundlage der im Export zu erzielenden Valutapreise (Basis fob) bzw. der im Import zu zahlenden Valutapreise (ebenfalls Basis fob) aufgestellt und nach Wirtschafts- und Währungsgebieten sowie nach Ländern untergliedert. Damit verkörpert sie die Summe der Export- und Importpläne der Außenhandelsorgane nach Ländern. Als Berichtsbilanz erfasst die Handelsbilanz die bei der Realisierung der Pläne durch die Außenhandelsorgane erzielten Ergebnisse. Die Handelsbilanz ist aktiv, wenn die Ausfuhr überwiegt, passiv, wenn die Einfuhr überwiegt. Die Differenz zwischen Einfuhr und Ausfuhr wird auch als Außenhandelssaldo bezeichnet. Unter sozialistischen Verhältnissen werden Handelsbilanz vor allem als Planbilanzen genutzt. Sie sind ein Instrument, um die Exporte und Importe nach politisch-territorialen Gesichtspunkten zu lenken und den Erfordernissen der Bilanzierung der Außenhandelsbeziehungen Rechnung zu tragen. Handelsbilanzen kapitalistische Staaten haben generell den Charakter von Berichtsbilanzen, die nachträglich einen - zudem unvollständigen - Überblick über die Außenhandelsbeziehungen des betreffenden Landes geben. Leistungsbilanz, Zahlungsbilanz - 3. von kapitalistischen Unternehmen auf Grund der Vorschriften des Handelsrechts zu Beginn des Handelsgewerbes und am Schluss eines jeden Geschäftsjahres aufzustellende Bilanz, vornehmlich zur Information der Gesellschafter und der Gläubiger des Unternehmens. Eine typische Form der Handelsbilanz ist die zu veröffentlichende Bilanz der Aktiengesellschaft.