Handelskosten

Handelskosten - in Geld ausgedrückte Aufwendungen des Handels für Warenzirkulation und Dienstleistungen. Zu den Handelskosten gehören die Aufwendungen für den Verbrauch an vergegenständlichter sowie in Lohn und Vergütungen ausgedrückter lebendiger Arbeit und sonstige Geld- ausgaben, um die Leistungen des Handelsbetriebes vorzubereiten und zu realisieren. Außerdem zählen laut Rechtsvorschriften einige Bestandteile des Reineinkommens (wie Vertragsstrafen, Zinsen, Betriebsanteile zur Sozialversicherung) als Kosten, um die wirtschaftliche Rechnungsführung wirkungsvoll durchsetzen zu können. Werden Erlöse und Handelskosten gegenübergestellt, ergibt sich das ökonomische Ergebnis des Handelsbetriebes (Gewinn, in Ausnahmefällen Verlust). Ein Teil der Handelskosten - die nicht ergebniswirksamen - werden nicht aus den Erlösen, sondern aus anderen Quellen finanziert (z. B. aus dem Fonds Handelsrisiko oder dem Prämien-, Kultur- und Sozialfonds). - Höhe und Entwicklung der Handelskosten spiegeln wider, wie die Kollektive die Intensivierungsfaktoren beherrschen. Sinkende Kosten je Leistungseinheit sind Maßstab der Intensivierung und unerlässlich für die not- wendige Zunahme der Effektivität. Diese Bemühungen werden durch die konsequente Arbeit mit Kostennormativen, -richtwerten und -limiten unterstützt. Die Kollektive erhalten gezielte Hinweise für die Kostensenkung. Die Arbeit mit differenzierten Kostenvorgaben lenkt auf Schwerpunkte der Tätigkeit des Handelsbetriebes und gestattet es, die Leistung der Werktätigen genau zu beurteilen. - Die Handelskosten sind entsprechend den Erfordernissen des betrieblichen Reproduktionsprozesses sowie der volkswirtschaftlichen Bilanzierung und Abrechnung zu erfassen. Dazu werden sie verschiedenartig gegliedert: a) nach der Art ihrer Entstehung in Kostenarten, z. B. Abschreibungen, Mieten, Transport-, Umschlags- und Lagerleistungen, Zuführungen zum Fonds Handelsrisiko, Verderb, Bruch, Schwund, Löhne, Zinsen; b) nach dem Ort ihrer Entstehung in Kosten der Bereiche Handelsleistung, industrielle Leistungen, Verkehrsleistungen, Betriebsleitung, sonstige Dienstleistungen usw.; c) nach dem Zweck ihrer Entstehung; d) nach ihrem Verhalten zur Leistung (Kostendynamik) in leistungsinvariable (fixe) und leistungsvariable Handelskosten.