Handelsmonopol

Handelsmonopol - 1. dominierende Beherrschung der Warenzirkulation auf einem bedeutenden Teilmarkt (Branchen- oder Territorialmarkt) durch Produzenten oder Händler im Kapitalismus. Das Handelsmonopol erstreckt sich entweder auf den Binnenmarkt, auf äußere Märkte oder auf beide. Im staatsmonopolistischen Kapitalismus wird das Handelsmonopol der großkapitalistischen bzw. Monopolunternehmen mit Hilfe des Staates gesichert oder von diesem selbst wahrgenommen. - 2. großkapitalistisches Unternehmen, das sich im Prozess der Konzentration und Zentralisation des Kapitals herausgebildet hat, dessen Kapital vorwiegend oder ausschließlich in der Warenzirkulation fungiert und das auf dem Markt bestimmter Gebiete, Branchen, Warengruppen oder Warenarten vorherrscht. Das Handelsmonopol wird durch vielfältige Kombinationen zwischen Produktion, Groß-, Einzel-, Versand- und Außenhandel ausgeübt, wobei die ökonomische Macht der Großunternehmen rücksichtslos ausgenutzt wird. Das Handelsmonopol ist deshalb nicht nur Feind der Arbeiterklasse, sondern es bedroht auch die kleinen und mittleren Unternehmen in allen Bereichen der Wirtschaft.