Handelsplanung

Handelsplanung -Festlegung der in einem bestimmten Zeitraum vom Handel durchzuführenden versorgungspolitischen und ökonomischen Aufgaben und der dazu nötigen arbeitskräftemäßigen, materiell-technischen und finanziellen Voraussetzungen. Grundlage der gesamten Handelsplanung ist die Planung der Versorgungsleistungen; sie ist Ausgangspunkt und Richtgröße für die Planung der Ökonomie des Handels und dessen zweigmäßige und betriebliche Reproduktion. Auf zentraler wie auf örtlicher Ebene ist die Handelsplanung in die Volkswirtschaftsplanung integriert. Ihre Rolle im System der Leitung, Planung und ökonomischen Stimulierung ergibt sich aus dem Charakter des Reproduktionsprozesses unter sozialistischen Produktionsverhältnissen. Sie muss - als Einheit von Ausarbeitung, Durchführung und Kontrolle des Planes - den Beitrag der Zweige, Organisationen und Betriebe des Handels zur Erreichung der gesellschaftlichen Ziele sichern helfen. Das betrifft Leistungen und Effektivität. Dazu ist es notwendig, Elemente und Prozesse der Handelstätigkeit mit ihren äußeren, auf die Volkswirtschaft gerichteten und ihren inneren, auf den Handel selbst bezogenen Proportionen zu erfassen und umzusetzen. Die innere Proportionalität des Handelsprozesses beruht auf dem miteinander verflochtenen Waren- und Geldfluss. Sie umfasst die geplanten Leistungen und die dafür notwendigen bzw. zur Verfügung stehenden personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen sowie die durch Leistungen und Einsatz der Ressourcen bewirkten ökonomischen Ergebnisse. - Die Elemente und Proportionen des Handelsprozesses werden in folgenden Bestandteilen der Handelsplanung erfasst: Planung von Versorgungsleistungen und Warenumschlag (Warenumsatz und Dienstleistungen) sowie der Warenfonds (Zulieferungen und Bestände einschließlich zentraler Reserven); Planung der Arbeitskräfte, der Arbeitsproduktivität und des Lohnfonds sowie der Aus- und Weiterbildung; Planung der Reproduktion der Grundfonds und der Verwendung der Investitionen; Planung der Finanzen (Erlöse, Kosten, Handelsfondsabgabe, Nettogewinn, Nettogewinnabführung, Gewinnverwendung); Planung von Wissenschaft und Technik bzw. technisch-organisatorischer Maßnahmen; Planung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen des Handels sowie der Aufgaben und Maßnahmen zur Anwendung der EDV. - Grundsätze und Methoden der Handelsplanung stimmen mit denen der Volkswirtschaftsplanung überein. Die Ergebnisse der staatlichen Versorgungsplanung sind als Planvorgaben Ausgangspunkt der zweiginternen Handelsplanung. Die Planung durch die zentralen und örtlichen Staatsorgane und die der wirtschaftsleitenden Organe und Betriebe des Handels sind entsprechend dem Prinzip des demokratischen Zentralismus untrennbar miteinander verflochten. Von grundsätzlicher Bedeutung ist dabei die Bilanzierung. Sie dient u. a. dazu: a) die Proportionen zwischen Bedarf, Warenumsatz und Warenfonds (Warenzulieferungen und -bestände) abzustimmen; b) den Arbeitskräfteeinsatz entsprechend der Produktivitätsentwicklung zu planen; c) die Möglichkeiten und die Verwendung von Bauleistungen und anderen Investitionen für Kapazitätserweiterungen gegenüberzustellen; d) den Finanzbedarf (für Umlaufmittel und für Investitionen) und die zur Verfügung stehenden Finanzierungsquellen abzustimmen. Die Bilanzierung als Methode und die Aussagekraft der Bilanzen hängen eng zusammen mit der Methode der ökonomischen Berechnungen, durch die die Wirkung von Einflussfaktoren auf Plan- und Bilanzkennziffern erfasst wird. Ökonomische Berechnungen sind besonders wichtig bei der Normativplanung. Die Planung mit Hilfe von Normativen, z. B. für das Kostenniveau, trägt wesentlich dazu bei, die Handelsplanung weiter zu vervollkommnen. Bilanz des Aufkommens und der Verwendung des Waren- fonds der Bevölkerung, Bilanzierung der Kauf- fonds, der Warenfonds und der Preisentwicklung, Bilanzierung der Konsumgüter.