Handelsspanne

Handelsspanne - Teil des Wertes des gesellschaftlichen Gesamtprodukts, der durch produktive Arbeit in der Produktion und im Handel geschaffen und an den Handel umverteilt wird. Die Handelsspanne ist das Entgelt, der Geldausdruck des bei der Versorgungstätigkeit des Handels entstehenden gesellschaftlich notwendigen Zirkulationsaufwandes. Sie wird mit dem Warenumsatz als Handelsspannenerlös realisiert. Die Handelsspanne bildet die Hauptform der Erlöse des Handels (Handelserlös). Sie ist ein Element des Einzelhandelsverkaufspreises (EVP) und erscheint als Differenz zwischen dem Einkaufs- oder Industrieabgabepreis und dem EVP. Die Handelsspanne gliedert sich in die Großhandels- und die Einzelhandelsspanne, die dem Groß- und Einzelhandel für ihre Mitwirkung an der Warenzirkulation gewährt werden. Die Großhandelsspanne ist die Differenz zwischen Industrie- und Großhandelsabgabepreis, die Einzelhandelsspanne die Differenz zwischen Großhandelsabgabe- und Einzelhandelsverkaufspreis. Die Handelsspanne soll die gesellschaftlich not- wendigen Größen der Handelskosten und des Reineinkommens aus der Handelstätigkeit (P Handelsfondsabgabe, Nettogewinnabführung und betriebliche Gewinnverwendung) decken und finanzieren. Sie muss die Reproduktion der Fonds und das materielle Interesse der Werktätigen gewährleisten sowie Kostenentwicklung und Fondsökonomie positiv beeinflussen. Die Handelsspanne wirkt als ökonomischer Hebel, von dem der Gewinn des Handels und die Gewinnabführung an den Staat unmittelbar abhängen. Dies setzt ein bestimmtes Volumen der Handelsspanne voraus. Objektives Kriterium dafür ist, dass sie den gesellschaftlich-notwendigen Aufwand des Handels (laufender Aufwand an vergegenständlichter und lebendiger Arbeit sowie einmaliger Aufwand in Form der Handelsfonds) deckt, der nach den gegebenen und sich entwickelnden Bedingungen für die Handelstätigkeit im Durchschnitt erforderlich ist. Da sich dieses Kriterium aber nicht für jede einzelne Ware erfüllen lässt, werden aufwandsähnliche Sortimente zu einer Handelsspannen-Sortimentsgruppe zusammengefasst. Gegenwärtig entsprechen die Handelsspanne noch nicht durchgängig diesem Maßstab. Bei einigen Sortimenten weichen angewandte und ökonomisch begründete Handelsspanne voneinander ab. Die erforderlichen Neufestlegungen geschehen schrittweise, vor allem im Rahmen der planmäßigen Änderungen der Industrieabgabepreise, damit der volkswirtschaftliche Aufwand, der mit solchen Neufestlegungen verbunden ist, möglichst gering gehalten wird. Die Handelsspanne dürfen dabei nicht zu Lasten der Verbraucherpreise geändert werden. Dies widerspräche der Wirtschaftspolitik in Bei der Festlegung der Handelsspanne sind zwei Formen zu unterscheiden. Die absolute Handelsspanne wird als absoluter Betrag für eine Mengeneinheit der Warengruppe gewährt. Da es kompliziert ist, die Erlöse auf solcher Basis zu planen und abzurechnen, hat diese Form nur einen begrenzten Anwendungsbereich. Für die meisten Waren kommt die relative Handelsspanne in Betracht. Sie wird als prozentualer Aufschlag auf den Einkaufspreis des Handels oder auf den Industrieabgabepreis (als Handelsaufschlag, Großhandelsaufschlag) bzw. auf den Großhandelsabgabepreis (als Einzelhandelsaufschlag) oder als prozentualer Abschlag vom Endverbraucherpreis (als Handelsabschlag, Handelsrabatt) ermittelt. Nachteil der relativen Handelsspanne ist die variable Bezugsgrundlage. Unterscheiden sich in einem aufwandsähnlichen Sortiment die Preise der Waren wesentlich, so muss die Durchschnittsspanne nach verschiedenen Handelsaufschlägen oder Rabattsätzen entsprechend den Preislagen differenziert werden. - Jede Groß- und Einzelhandelsspanne kann volumenmäßig nur in einer Wertgröße festgesetzt werden, unabhängig davon, wie viele Betriebe am Warenumsatz mitwirken. Die Handelsspanne kann geteilt werden, wenn in die Handelstätigkeit einer Zirkulationsstufe mehrere Betriebe einbezogen sind. Dies trifft vor allem zu beim Direktbezug des Einzelhandels oder bei einstufigen Handelsbetrieben mit Großhandelsfunktion (Direkt-, Vermittlungs- und Streckengeschäft). Dabei wird die Großhandelsspanne zwischen Produktion, Einzel- und Großhandel geteilt, im Einklang mit den in diesen Bereichen entstehenden Kosten des Direktbezuges und der materiellen Interessiertheit an einer volkswirtschaftlich rationellen Form der Warenbewegung. Eine weitere Form ist die Teilung der Einzelhandelsspanne zwischen dem sozialistischen Vertragspartner (Einzelhandel) und dem privaten Kommissionshändler, der aus der Einzelhandelsspanne eine Provision erhält. Diese Provision sichert sein Einkommen und deckt zugleich die Aufwendungen, die der sozialistische Einzelhandelsbetrieb nicht direkt finanziert.