Handelstechnik

Handelstechnik - 1. die Gesamtheit der mechanischen Ausrüstungen, Behälter und Paletten sowie bestimmter technischer Anlagen, die im Produktionsmittel- und Konsumgüterhandel angewandt werden. Das Niveau der Handelstechnik und ihr Anteil an den Grundmitteln des Binnenhandels wächst gesetzmäßig mit dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt, vor allem in dem Maße, wie die vielfältigen handelstechnologischen Prozesse der Warenbewegung und des Warenverkaufs mechanisiert und teilautomatisiert werden. Die höhere Ausstattung mit Handelstechnik und ihre immer besser Nutzung sind eine wichtige Bedingung für ein steigendes Niveau der Versorgung der Wirtschaft mit Produktionsmitteln und der Bevölkerung mit Konsumgütern und Diensten, für die effektivere Handelstätigkeit und günstigere Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen des Handels. Handelsausrüstungen, Handelstechnologie - 2. Außenhandelstechnologie - technische Bestandteile und technologischer Ablauf der Vorbereitung, des Abschlusses und der Realisierung von Außenhandelsgeschäften. Zu den wichtigsten materiellen Bestandteilen der Handelstechnik zählen Dokumente, Urkunden, Wertpapiere, Briefwechsel und Belege der verschiedensten Art, die in ihrem Inhalt ganz bestimmten handelstechnischen Anforderungen entsprechen müssen und die das Zustandekommen und die Realisierung von Außenhandelsgeschäften unterstützen (z. B. Angebot, Bestellung, Vertrag, Versandauftrag, zahlungauslösende Dokumente u. a.). Die genaue Kenntnis des gesamten Instrumentariums der Handelstechnik und seine Handhabung auf hohem kommerziellem Niveau sind Voraussetzung, um den ökonomischen Nutzeffekt der Außenhandelsgeschäfte voll zu realisieren. Der Umfang des notwendigen handelstechnischen Instrumentariums ist sozialökonomisch determiniert. Im Handel zwischen den Partnern der RGW-Staaten sind die Außenhandelsgeschäfte, einschließlich der Außenhandelsdokumente, weitgehend normiert und standardisiert.