handelsübliche Verpackung
Handelsübliche Verpackung, - Verpackung, - die abhängig vom Charakter der Ware, vom Stand der Verpackungstechnik und vom normalerweise zu erwartenden Aufwand im allgemeinen Handelsverkehr als gebräuchlich anzusehen ist. Im Außenhandel muß sie den international oder im Lande des Verkäufers a bzw. Käufers geltenden Handelsusancen entsprechen. Die in Verträgen oft verwendete Formulierung handelsübliche Verpackung führt zu einem unnötigen Risiko, wenn die Partner keine eindeutigen Vereinbarungen über die Verpackungsart treffen. Bei Streitfällen, z. B. bei einem Transportschaden, können vermeidbare finanzielle Verluste für den Verkäufer auftreten. Er haftet für alle Schäden, die aus einer mangelhaften Verpackung bzw. aus dem Nichtbeachten von Verpackungsvorschriften (z. B. Verbot bestimmter Packmaterialien) entstehen.