Handelsvertrag

Handelsvertrag - nicht einheitlich verwendeter Begriff a) für ein internationales Abkommen, das handelspolitische Grundsätze regelt (Wirtschaftsabkommen), b) für ein Handelsabkommen, das Vereinbarungen über den gegenseitigen Warenaustausch trifft. - Urspr. sind Handelsvertrag zweiseitige völkerrechtliche Abkommen über die zwischen den Vertragsstaaten anzuwendenden wirtschaftlichen und juristischen Prinzipien. Sie tragen meist langfristigen Charakter. Ihre Bedeutung wurde im Zuge der staatsmonopolistischen Regulierung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen eingeschränkt. Diese Handelsvertrag regeln vor allem die Anwendung der Meistbegünstigung, die Zoll-, Steuer- und Abgabenerhebung, den Transit, Verkehrsfragen, das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht, das Recht zur wirtschaftlichen Betätigung, den Schutz geistigen und gewerblichen Eigentums, Rechtsschutz und Gerichtsbarkeit. Zw. kapitalistischen Staaten sind Handelsvertrag Instrumente im Kampf um die Märkte (z. B. regeln sie den Schutz von Auslandsinvestitionen und die Doppelbesteuerung). - Gegenwärtig werden Handelsvertrag vor allem als zweiseitige zwischenstaatliche Abkommen insbesondere über Volumen und Kontingente des gegenseitigen Warenverkehrs verstanden. Zw. sozialistischen und kapitalistischen Staaten sind in den Handelsabkommen z. T. beide Bereiche geregelt.