Handelsvertreter, Agent

Handelsvertreter, Agent - natürliche oder juristische Person, die Geschäfte zwischen Produzenten oder Handelsunternehmen und Käufern im Binnen- und Außenhandel vermittelt bzw. im Namen des Auftraggebers abschließt und dafür eine Vergütung in Form der Provision oder Handelsspanne erhält. Hauptsächlich ist der Handelsvertreter bzw. Agent im Außenhandel auf kapitalistischen Märkten als Bestandteil der äußeren Absatz- und Bezugsorganisation anzutreffen, da infolge der räumlichen Entfernung der Märkte und der Partner die Werbung sowie die Betreuung und Beratung der Kunden durch den Exporteur oft nur schwer möglich bzw. mit hohen Kosten verbunden sind. Außerdem kann der marktansässige Exporthandelsvertreter im Importland Käufer und Verbraucher bei der komplizierten handelstechnischen Abwicklung der einzelnen Geschäfte sowie bei der Beschaffung einzelner Außenhandelsdokumente unterstützen. Seine Markt- und Kundenkenntnisse, seine Verbindungen zu staatlichen Stellen und seine Erfahrungen in der speziellen Marktbearbeitung sind für den Exporteur häufig von großem Vorteil. Deshalb arbeiten die sozialistischen Außenhandelsbetriebe bei der Organisation des Absatzes auf den kapitalistischen Außenmärkten mit Handelsvertreter oder Agent, die sich verpflichten, ihnen geeignete Abnehmer oder Lieferanten für die betreffende Ware zu vermitteln. Die Wirksamkeit des Vertreternetzes kann u. a. durch Konzentration auf leistungsstarke und einflussreiche Vertreterfirmen sowie eine kontinuierliche und langfristige Zusammenarbeit mit dem Handelsvertreter, Agent erhöht werden. Im Rahmen der Geschäftsvermittlung obliegen dem Handelsvertreter, Agent im allgemeinen folgende Aufgaben: Information des Vertretenen über Marktveränderungen, Tätigkeit der Konkurrenz und Wünsche der Käufer; Beschaffen von Informationen über die Bonität der Kunden; Durchführung und Unterstützung von Werbemaßnahmen, Kundenberatung, Reisen usw.; Verkehr mit Lizenzbehörden und ähnlichen Institutionen, um alle Formalitäten und Verfahrensfragen zu regeln; Anmahnen überfälliger Forderungen und eventuell Einleiten des Inkassos; Mitwirken beim Erledigen von Reklamationen. Auf den sozialistischen Märkten nehmen spezielle sozialistische Vertretergesellschaften die Funktion eines Handelsvertreter oder Agent im Handel mit kapitalistischen Exporteuren wahr. Je nach der Rechtsstellung zum Vertretenen unterscheidet man verschiedene Arten der Handelsvertreter Während der Provisionsvertreter im fremden Namen für fremde Rechnung und der Einkaufs- oder Verkaufskommissionär im eigenen Namen für fremde Rechnung Geschäfte vermitteln bzw. abschließen, wird der sog. Selbstkäufer (oder Wiederverkäufer) vielfach als Handelsvertreter auf eigene Rechnung und in eigenem Namen bezeichnet. Er stellt dem Auftraggeber auf Grund des Vertretervertrages seinen Absatzapparat zur Verfügung. Rechte und Pflichten der einzelnen Vertreterarten werden in einem gesonderten Handelsvertretervertrag festgelegt. Abhängig vom Umfang seiner. Rechte und Pflichten kann der Handelsvertreter als D. Alleinvertreter, Generalvertreter mit eigenem Untervertreternetz oder Handelsvertreter mit Alleinverkaufsrecht auftreten. Ein Generalvertreter vertritt sämtliche Erzeugnisse des Auftraggebers in einem oder mehreren Ländern oder in einem bestimmten Landesteil.