Handlungsfähigkeit

Handlungsfähigkeit - Fähigkeit der Bürger, durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten zu begründen. Die Handlungsfähigkeit ist vor allem für Verhältnisse des Zivilrechts bedeutsam und im Zivilgesetzbuch als Fähigkeit geregelt, Verträge abzuschließen und andere Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die uneingeschränkte Handlungsfähigkeit beginnt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.