Handlungsvollmacht

Handlungsvollmacht - nach bürgerlichem Handelsrecht rechtsgeschäftliche Erklärung des Inhabers eines Handelsgewerbes, die eine andere Person berechtigt, bestimmte, in der Regel alle Rechtsgeschäfte, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt, vorzunehmen. Nach Art und Umfang der Handlungsvollmacht wird in General- und Spezialvollmacht unterschieden. Für bestimmte Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen reicht die allg. Handlungsvollmacht nicht aus. So bedarf es zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken, zur Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, auch zur Aufnahme von Darlehen und zur Prozessführung der ausdrücklichen und bes. Bevollmächtigung, (z. B. der sog. Prozessvollmacht).