Handwerksteuer
Handwerksteuer - aus Gewinnsteuer, Umsatzsteuer, Lohnsummensteuer und bei bestimmten Handwerkern sich zusammensetzende Besteuerung des privaten Handwerks. Für Leistungen mit geänderten Industriepreisen entfällt die Umsatzsteuer. Produktionsfondssteuer ist im Prinzip nur zu zahlen, wenn keine Reparatur- und Dienstleistungen ausgeführt werden. Für bestimmte Handwerker kann die Handwerksteuer pauschal festgesetzt werden. Um einen bes. materiellen Anreiz insbesondere für Reparaturen und Dienstleistungen für die Bevölkerung zu schaffen, können die Räte der Kreise steuerliche Vergünstigungen gewähren. Die Handwerksteuer berücksichtigt die sozialökonomische Stellung des privaten Handwerks.