Hauptaktionär

Hauptaktionär - Großaktionär (bzw. eine Gruppe von Großaktionären als juristische Person), der über die Majorität des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft (AG) entweder generell oder auf der Hauptversammlung verfügt. Allerdings benötigt der Hauptaktionär nur in Ausnahmefällen eine Beteiligung von mehr als 50%, um die AG zu beherrschen. In der Regel genügt dazu eine Beteiligung von 25 bis 30%. Bei starker Streuung des Aktienkapitals kann der zur Beherrschung, erforderliche Anteil noch geringer sein. Aktienkontrollpaket