Hauptauftraggeber

Hauptauftraggeber - Investitionsauftraggeber (Betrieb, Einrichtung, Organ), der im Interesse einer rationellen Gestaltung der Investitionstätigkeit für die einheitliche und koordinierte Vorbereitung und Durchführung einer Gemeinschaftsinvestition mehrerer Investitionsauftraggeber oder der an einem gemeinsamen Standort vereinigten Investitionsvorhaben verschiedener Investitionsauftraggeber (z. B. im Rahmen des komplexen Wohnungsbaus) verantwortlich eingesetzt wird, (früher Hauptplanträger bzw. Haupt- investitionsträger). Als Hauptauftraggeber kann einer der beteiligten Investitionsauftraggeber oder ein durch sein Aufgabenprofil fachlich geeigneter sonstiger Betrieb fungieren. Bei den Räten der Bezirke bestehen die Hauptauftraggeber komplexer Wohnungsbau. Die Übernahme der Hauptauftraggeberschaft und die Beziehungen des Hauptauftraggeber zu den beteiligten Auftraggebern werden in einem Wirtschaftsvertrag vereinbart, in dem u. a. die Übergabe der Aufgabenstellung an den Hauptauftraggeber, die Investitionsentscheidungen, die Bereitstellung der finanziellen Mittel durch die beteiligten Auftraggeber und die Vergütung für die Tätigkeit des Hauptauftraggeber geregelt sind.