Hauptauftragnehmer

Hauptauftragnehmer, - spezialisierte Betriebe, die bei der Realisierung eines Investitionsvorhabens für die gesamten Bauleistungen oder für die Lieferung und Montage kompletter Anlagen und Teilanlagen (z. B. technologische Linien, Dampferzeugungsanlagen, Wasseraufbereitungsanlagen, EDV-Stationen, Rohrleitungsanlagen, Klimaanlagen) oder für komplexe Versorgungs- und Dienstleistungen (z. B. Transportleistungen, komplexe Bauarbeiterversorgung auf Großbaustellen) auf der Grundlage vertraglicher Beziehungen mit dem Generalauftragnehmer (GAN) oder bei Fehlen eines GAN direkt mit dem Investitionsauftraggeber verantwortlich sind. Als Hauptauftragnehmer kommt immer der Betrieb in Betracht, dessen Leistungsanteil für das Bauwerk, die Anlage oder Teilanlage produktionsbestimmend ist. Die Hauptauftragnehmerschaft dient der einheitlichen Leitung und Rationalisierung des Investitionsprozesses bei exakter Bestimmung der materiellen Verantwortlichkeit der an der Investitionsdurchführung beteiligten Betriebe. Die Verantwortlichkeit des Hauptauftragnehmer gegenüber dem Generalauftragnehmer bzw. Investitionsauftraggeber erstreckt sich auf die Mitwirkung bei der Vorbereitung der Investition und auf die projektgetreue qualitäts- und termingerechte Ausführung der vertraglich vereinbarten Lieferungen und Leistungen auf der Grundlage der für die Investition bestätigten Vorbereitungsunterlagen. Der Hauptauftragnehmer kann Teile des Auftrages eigenverantwortlich an Kooperationspartner als Nachauftragnehmer zur Durchführung übergeben. Er berechnet dem Generalauftragnehmer bzw. Investitionsauftraggeber für die von ihm wahrzunehmenden Koordinierungs- und Leitungsaufgaben eine bes. Vergütung.