Hauptbuchhalter

Hauptbuchhalter - staatlicher Kontrolleur und verantwortlicher Leiter des Arbeitsgebietes Rechnungsführung und Statistik in sozialistischen Betrieben und Institutionen, dessen Aufgabe darin besteht, im staatlichen Interesse und im Auftrag des Direktors des Betriebes Aufwand und Nutzen der Wirtschaftstätigkeit des Betriebes sowie die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die wirtschaftliche Rechnungsführung und der Vorschriften über den Schutz des Volkseigentums zu kontrollieren. Er hat bei Unregelmäßigkeiten auch dem Leiter des übergeordneten Organs zu berichten. Der Hauptbuchhalter ist für die ordnungsgemäße Aufstellung der Jahresbilanz, der Ergebnisrechnung sowie der anderen Abschlussdokumente verantwortlich. Er hat zu bestätigen, dass die Jahresbilanz sowie die Ergebnisrechnung auf den durch Inventuren belegten Unterlagen der Rechnungsführung und Statistik basieren sowie sachlich und rechnerisch mit diesen übereinstimmen. Der Hauptbuchhalter sichert, dass die für die Leitung des Betriebes und für die staatliche Berichterstattung notwendigen Ergebnisse und Kennziffern aus der Rechnungsführung und Statistik qualitäts- und termingerecht zur Verfügung stehen. Der Hauptbuchhalter untersteht dem Direktor des Betriebes unmittelbar und wird von dem Leiter des übergeordneten Organs in Abstimmung mit dem Direktor des Betriebes berufen und abberufen. Aufgaben, Pflichten und Rechte des Hauptbuchhalters sind durch Verordnung (Hauptbuchhalterverordnung) geregelt.