Haushalt

Haushalt - 1.Staatshaushalt - 2. in eigener Wohnung oder als Nebenmieter (Untermieter) wohnende und allein wirtschaftende Person (Einpersonenhaushalt) bzw. zusammenwohnende und wirtschaftende Personengesamtheit (Mehrpersonenhaushalt) oder Personengesamtheit, die unter bes. Leitung eine vorübergehende oder ständige Wohn- und Verpflegungsgemeinschaft (Anstaltshaushalt) bildet. Ein- und Mehrpersonenhaushalte werden im Unterschied zu Anstaltshaushalten als Privathaushalte bezeichnet. Zum Mehrpersonenhaushalt zählen zwei oder mehr zusammen wohnende und wirtschaftende Personen, die meist miteinander verwandt sind. In einem Haushalt können auch miteinander verwandte und fremde oder ausschließlich nicht miteinander verwandte Personen zusammen wohnen und wirtschaften. Haushalt, die nur Ehepartner und Familienangehörige umfassen, die in gerader auf- bzw. absteigender Linie verwandt sind, werden auch Familienhaushalt genannt.