Haushaltsdisziplin

Haushaltsdisziplin - konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Ordnungsmäßigkeit bei der Ausarbeitung, Durchführung und Abrechnung des Staatshaushaltsplanes. Die Haushaltsdisziplin schließt ein, einen hohen ökonomischen Nutzen bei der Erfüllung der Planaufgaben zu sichern und das sozialistische Sparsamkeitsprinzip in der Haushaltswirtschaft konsequent anzuwenden. Die Durchsetzung und Festigung der Haushaltsdisziplin ist eine wichtige Aufgabe sozialistischer Leitung und Bestandteil der bewussten Mitwirkung der Werktätigen bei der Leitung und Planung des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses und beim Schutz der sozialistischen Rechtsordnung. Wichtiges Instrument zur Sicherung der H. ist die Haushaltskontrolle. Bei Verstößen gegen die Haushaltsdisziplin sind die Ursachen zu ermitteln, zu beseitigen und die Verantwortlichen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Rechenschaft zu ziehen. Je nach Art und Schwere des Verstoßes werden dabei erzieherische Mittel (Verzugs- und Verspätungszuschläge, Sperrung von Haushaltsmitteln, Disziplinarmaßnahmen u. a.), die materielle Verantwortlichkeit oder strafrechtliche Maßnahmen angewandt.