Heil- und Hilfsmittel

Heil- und Hilfsmittel - Mittel, die für die Beseitigung bzw. Milderung von Krankheiten oder zum Ausgleich von körperlichen Fehlern oder Gebrechen eingesetzt werden. Heil- und Hilfsmittel sind in eine Form der Sachleistungen der Sozialversicherung. Ihr Einsatz hat eine wesentliche Bedeutung für, die Vermeidung von vorübergehender oder dauernder Arbeitsunfähigkeit. Die Sozialversicherung übernimmt die Kosten für alle vom Arzt verordneten Heil- und Hilfsmittel. - Zu den Heilmitteln gehören insbesondere Massagen, medizinische Bäder, elektrophysikalische Behandlungen, Krankengymnastik, orthopädisches Turnen und Schwimmen. - Hilfsmittel sind insbesondere Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische Schuhe, Stützapparate, Leibbinden sowie auch Versehrtenfahrzeuge.