Heiratsversicherung

Töchteraussteuerversicherung, Heiratsversicherung, Aussteuer- bzw. Brautaussteuerversicherung, Töchterversorgungsversicherung - Form der sparwirkenden Lebensversicherung, in der einmal das Heiratsrisiko des Kindes und zum anderen das Sterblichkeitsrisiko des versicherten Versorgers eine Rolle spielen. Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach dem Eintrittsalter des Kindes und dem des versicherten Versorgers sowie dem Versicherungsbeitrag, dessen Höhe der Versorger (Versicherungsnehmer) bestimmt. Die Versicherungssumme wird bei der Heirat des Kindes, spätestens jedoch bei Erreichung eines im Versicherungsvertrag festgelegten Alters fällig.