Herausgabeanspruch

Herausgabeanspruch, - 1. Anspruch des Eigentümers bzw. Fondsinhabers auf Herausgabe einer ihm gehörenden beweglichen Sache gegenüber demjenigen, der sie unrechtmäßig erlangt hat. Herauszugeben sind auch die erlangten Nutzungen. Wenn der Herausgabepflichtige die Unrechtmäßigkeit seines Besitzes nicht kannte oder kennen musste, kann er vom Eigentümer bzw. Fondsinhaber die Erstattung notwendiger Aufwendungen verlangen. Ein solcher Herausgabeanspruch steht auch dem rechtmäßigen Besitzer einer Sache zu (Besitz). Aus einem Vertrag kann ein Herausgabeanspruch hergeleitet werden, wenn das vertraglich begründete Besitzrecht beendet und der Besitzer damit zur Rückgabe verpflichtet ist. - 2. Anspruch gegenüber demjenigen, der zum Nachteil eines anderen einen materiellen Vorteil erlangt hat, ohne darauf einen Anspruch zu haben. Die Herausgabepflicht umfasst hier ebenfalls die erlangten Nutzungen. Der Herausgabeanspruch entfällt in dem Umfang, in dem der Empfänger selbst keine Vorteile mehr hat. Für Verlust oder Verschlechterung eines Gegenstandes ist der Empfänger verantwortlich, sobald er weiß, dass der betreffende Gegenstand ohne Anspruch erlangt wurde.