Hilfslohn

Hilfslohn - Lohn für Arbeiten, die nicht zur direkten Durchführung des Produktionsprozesses gehören; Begriff des Rechnungswesen zur Untergliederung des Lohnes in Anlehnung an die Gruppierung der Beschäftigten nach ihrer Stellung (Funktion) im Reproduktionsprozess (Beschäftigtengruppenkatalog). Als Hilfslohn gilt: a) in den produzierenden Abteilungen der Lohn für Tätigkeiten zur Lenkung und Abrechnung des Produktionsprozesses; b) der Lohn für die Beschäftigten in den Abteilungen zur Lenkung des Betriebes; c) der Lohn der Beschäftigten in den Abt. für den Absatz.