Hinterbliebenenrente
Hinterbliebenenrente - Rente der Sozialversicherung, die beim Tod des Versicherten als Witwenrente bzw. Witwerrente sowie an die Kinder als Waisenrente gezahlt wird, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf die Hinterbliebenenrente erfüllt sind. Mit Ausnahme der Unfall-Hinterbliebenenrente werden alle Hinterbliebenenrente grundsätzlich von der Rente des verstorbenen Versicherten abgeleitet. Die Zahlung der Witwen- bzw. Witwerrente ist gebunden an die Invalidität, Erwerbsbehinderung durch Kinder oder an das Erreichen des Rentenalters des Verwitweten. - Witwen- bzw. Witwerrente wird unter Vorliegen solcher Bedingungen nur dann gezahlt, wenn der oder die Verstorbene die finanziellen Aufwendungen für die Famile überwiegend erbrachte und zum Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen zum Bezug einer Alters- oder Invalidenrente erfüllt hatte.