Hinterlegung von Mustern

Hinterlegung von Mustern - vertragliche Bestimmung des Leistungsgegenstandes und seiner Qualitätsmerkmale bezüglich Größe, Farbe, Form, Verarbeitung usw. nach einem Muster, das einer der Vertragspartner oder ein Dritter aufbewahrt. Das Muster dient der Kontrolle der ordnungs- gemäßen Vertragserfüllung und der Klärung entsprechender Streitfälle; auch als Ausfallmuster bezeichnet.