Hinterlegung

Hinterlegung - Übergabe von Geld, Wertpapieren, Urkunden oder Wertsachen durch den Schuldner an das zuständige staatliche Notariat, wenn der Gläubiger mit der Abnahme dieser Objekte im Verzug ist. Mit der Hinterlegung erlischt die Verpflichtung zur Leistung. Ein Hinterlegungsrecht besteht auch, wenn der Gläubiger oder dessen Sitz oder Wohnsitz unbekannt ist.