Holzverbindung
Holzverbindung: Zusammenpassen von zwei oder mehr Hölzern an ihren Berührungsflächen mit oder ohne zusätzliche Sicherung durch Dübel. Nägel, Schrauben, Bolzen, Klammern o. a.
1. Zimmererverbindungen erfordern handwerksmäßige Bearbeitung der einzelnen Hölzer an den Verbindungsstellen. 1.1. Zur Holzverlängerung wendet man gerade und schräge Stoßverbindungen an, zur Holzverknüpfung die Überblattung, Verkämmung, Verzapfung oder den Versatz. 1.2. Beider Überblattung hegen die Hölzer in einer Ebene recht-oder schiefwinklig zueinander. 1.3. Im Unterschied hierzu greifen bei der Verkämmung die Hölzer nur 2 bis 3 cm ineinander und liegen damit nicht in einer Ebene. 1.4. Die Verzapfung findet bei senkrecht oder schräg zueinander stehenden Hölzern Anwendung (z. B. Schwelle und Stiel). 1.5. Der Versatz dient der Verbindung eines schrägen Holzes mit einem senkrechten oder waagerechten Holz und wird z. T. mit Zapfen ausgeführt.
2. Ingenieurmäßige Verbindungen werden nach einer rechnerischen Ermittlung der Kräfte ausgeführt. 2.1. Die Nagelverbindung wählt man vor allem bei Brettern. Werden z. B. im Knotenpunkt eines Binders 2 Bretter miteinander verbunden, so spricht man von einer einschnittigen, sind es 3 Bretter von einer zweischnittigen Verbindung. Die Abstände der Nägel hängen vom Nageldurchmesser ab; die Nagelanzahl wird rechnerisch ermittelt. 2.2. Die Bolzenverbindung findet Anwendung bei gering belasteten Bauteilen. 2.3. Die Dübelverbindung geschieht mit Hilfe von Einlass- oder Einpress-f Dübeln und wird häufig mit der Bolzenverbindung kombiniert, z. B. bei Balkenverbindungen. 2.4. Eine Leimverbindung ist meist flächenhaft; die Berührungsflächen werden gehobelt und nach Auftragen des Leimes zusammengepresst.
3. Tischlerverbindungen werden häufig verdeckt gearbeitet. Man unterscheidet: 3.1. Breitenverbindungen, wie stumpfe Fuge, Überfalzung, Nut und Spund, Nut und Feder; 3.2. Eckverbindungen, z. B. einfache, verdeckte, Schwalbenschwanz- und Gehrungszinkung, Fingerzapfung, Gehrung mit Feder, Grat- und Dübelverbindung; 3.3. Rahmenverbindungen, z. B. Überblattung, Schlitzzapfung ohne bzw. mit ein- oder doppelseitiger Gehrung.