Hufe - Hube

Hufe, Hube - seit dem 7. Jh. in Deutschland gebräuchliche Bezeichnung eines Flächenmaßes, das verschieden große Flächen umfasste, im 18. Jh. jedoch allg. 30 bis 60 Morgen zählte; i. e. S. Gesamtheit eines bäuerlichen Grundbesitzes mit dazugehörigen Rechten (Allmendebenutzung, Allmende), den eine Familie mit einem Pflug und Gespann bearbeiten und der sie ausreichend ernähren konnte. Hufenbauern waren vollberechtigte Mitglieder der Gemeinde und Teilhaber an der Flur. Wer keinen Hufenbesitz hatte, zählte nicht zu den Vollmitgliedern der Gemeinde (Vollbauer). Sonderformen, z. B. Freihufe, genossen bestimmte Vergünstigungen (Steuerfreiheit und Abgabenfreiheit).