Hypothekendarlehen

Wer Haus- und Grundbesitz vorweisen kann, hat beim Antrag auf ein Hypothekendarlehen gute Karten in der Hand. Jedes Kreditinstitut achtet bei der Vergabe von Darlehen auf Sicherheiten. Sind keine vorhanden, muss wenigstens ein entsprechend hohes Einkommen vorhanden sein, damit von einer ausreichenden Bonität gesprochen werden kann. Diese richtet sich nämlich nicht nur nach eventuell vorhandenen SCHUFA Einträgen, sondern auch nach den wirtschaftlichen Verhältnissen, in denen der Antragsteller lebt. Bei einem Hypothekendarlehen achten die meisten Banken ohnehin nicht ausschließlich auf die SCHUFA. Durch den Eintrag einer Hypothek ins Grundbuch verschafft sich die Bank ausreichend Sicherheiten. In den meisten Fällen reicht das sogar schon aus, um einen Antrag auf ein Hypothekendarlehen zu bewilligen. Ob der gewährte Kreditbetrag für fällige Ausgaben verwendet wird, die rund um die Immobilie anfallen, ist dabei nicht zwingend notwendig. Der klassische Fall für ein Hypothekendarlehen ist zwar eine direkte Verwendung für die Finanzierung einer Immobilie oder deren Renovierung und Instandhaltung, aber genauso kann ein Kredit zur freien Verwendung mit einem Eintrag ins Grundbuch zum Hypothekendarlehen werden. Die Bedingungen sind bei einem Grundbuchdarlehen in der Regel günstiger, als bei einem Konsumentenkredit ohne direkte Absicherung. Da die Bank beim Hypothekendarlehen das geringstmögliche Risiko eingeht, kann sie es sich leisten, günstige Konditionen dafür zur Verfügung zu stellen. Als Kreditnehmer hat man allerdings noch weitere Vorteile beim Hypothekendarlehen, denn durch die stabile Sicherheit, die der Bank gewährt werden kann, entfallen meistens andere restriktive Überprüfungen. Es ist allerdings zu beachten, dass der Wert einer Immobilie nur bis zu einer bestimmten Grenze mit einem Hypothekendarlehen belastet werden darf, um eine Überschuldung zu vermeiden.