Immission

Immission - Einwirkung der durch Emission verursachten Luftverunreinigung, der Lärm-, Wärme-, Licht- und Strahlenentwicklung sowie Erschütterungen auf Menschen (außerhalb der Arbeitsplätze), auf Tiere, Pflanzen und Erdboden sowie auf organische und anorganische Materialien. Immission schädigen die menschliche Gesundheit vor allem, wenn die Schadstoffmengen Lärm usw. die maximal vertretbare Immissionskonzentration übersteigen. Dabei sind solche für Kurzzeit- und Dauerbelastung zu unterscheiden. Immission bewirken durch Gase, Säuren, Stäube oft erhebliche Verluste der Pflanzen- und Tierproduktion, für die die Verursacher Schadensersatz zu leisten haben. Es treten durch Immission auch Veränderungen der Bodenstruktur und Beeinträchtigungen der Sauberkeit vor allem in den Städten ein, ebenso wie organische Stoffe dadurch vorzeitig altern, Stahlkonstruktionen und Gesteine stärker korrodieren können. Daher sind staatlicherseits Maßnahmen zur Abwendung solcher Gefahren ergriffen worden. Die Grundbelastung eines Gebietes durch Immission wird in einem Immissionskataster listenmäßig und kartographisch einschließlich der täglichen Belastungsspitze erfaßt. Die Bezirkshygieneinspektionen überwachen durch Messung der lokalen Immission die Einhaltung der maximalen Immissionskonzentration. Luftverunreinigungen außerhalb lokaler Quellen werden durch den meteorologischen Dienst erfasst.