Immobiliarsicherheit

Die Immobiliarsicherheit gehört zu den Real- oder Sachsicherheiten. Sie bezieht sich auf unbewegliche Sachen, wie besipielsweise Grundstücke und Immobilien. Im eigentlichen Sinne sind das die Grundpfanrechte, im weiteren Sinne zählt auch die Vormerkung dazu. Voraussetzung ist dabei, dass es bei der vorzeitigen Valutierung dieses Kredits darum geht, ein erst noch ins Grundbuch einzutragende Grundpfandrecht zu sichern. Das heißt, es muss sich um eine Immobilie handeln, bei der beabsichtigt wird, dass ein Eintrag ins Grundbuch erfolgen soll. Dabei werden die Darlehensgeber eingetragen, die Forderungshöhe und die Sicherheit, in diesem Fall die Immobiliarsicherheit. Droht ein Forderungsausfall, dann haften die Sicherheiten für den verbleibenden Wert des Darlehens. Von der Höhe des zu versichernden Gegenwertes hängt auch die Höhe der Immobiliarsicherheit ab. Das Gegenteil einer Immobiliarsicherheit ist die Mobiliarsicherheit.