Immobilienrente

Wenn man im Alter eine Immobilie besitzt, dann spart man sich dadurch einerseits die Mietzahlungen, andererseits kann man damit auch Geld verdienen. Beispielsweise gab es auch einmal einen Vorschlag, bei Immobilien die Möglichkeit einer Verrentung einzuführen. So könnte etwa ein Hausbesitzer seine Immobilie an eine Bank übertragen. Im Gegenzug würde er dafür das Wohnrecht bekommen und eine lebenslange Rente.

Das wäre also zum Beispiel eine Möglichkeit für Sie. Sie müssen Ihre Immobilie aber nicht unbedingt an eine Bank übertragen. Stattdessen könnten Sie das Haus an Ihre Kinder, an Verwandte oder an andere Interessenten verkaufen. Und anstatt des Kaufpreises würden Sie vom Käufer eine lebenslange Monatsrente bekommen. In diesem Zusammenhang kann man auch überlegen, die Rentenhöhe unterschiedlich zu gestalten - beispielsweise anfangs höher und später dann niedriger. Und entweder man vereinbart die Rentenzahlung lebenslang, oder nur für einen bestimmten, festgelegten Zeitraum.

Wenn Sie Ihr Haus verkauft haben, dann entfällt auch die mietfreie Wohnung, die Sie sonst hätten. Aber Sie können ja bezüglich dieser Immobilie ein lebenslanges Wohnrecht in den Vertrag schreiben. Auf diese Weise kann man also seine Altersrente erhöhen, als auch sein mietfreies Wohnen absichern. Lediglich die Erben werden dann enttäuscht sein.

Selbstverständlich können Sie Ihre Immobilie auch ganz normal verkaufen, ohne eine Renten-Regelung. Dann bekommen Sie den Kaufbetrag und müssen selbst danach schauen, wie Sie diese Summe kapitalbildend anlegen. Und auch hier können Sie sich das Wohnrecht zusichern lassen.

Das Wohnrecht muss man nicht nur notariell beurkunden, sondern es wird auch im Grundbuch eingetragen. Dieses Wohnrecht können Sie dann nicht verkaufen und auch nicht vererben. Allerdings wird Ihnen für eine Immobilie, bei der im Grundbuch ein Wohnrecht eingetragen ist, jeder nur einen reduzierten Kaufpreis bezahlen. So gesehen kommen solche Vereinbarungen mit eingetragenem Wohnrecht bevorzugt bei Zwei-Familien-Häusern oder noch größeren Immobilien in Frage. Dann kann man den Kindern das Haus übertragen, und sich trotzdem ein Wohnrecht sichern.