Importkredit

Importkredit - dem Importeur von seiner Außenhandelsbank in Verbindung mit der Durchführung von Importgeschäften gewährter Kredit. Der Importkredit kann gewährt werden a) in Valuta zur Vorfinanzierung von Anzahlungen, Akkreditiveröffnungen u. a., zur Umwandlung von Zahlungszielen in einen kurzfristigen Zahlungsausgleich oder zur Deckung zusätzlicher Importe, gegebenenfalls auch verbunden mit einer Kreditgewährung in Landeswährung und unter Einbeziehung weiterer Banken, Valuta-Bankkredit, Devisenkredit; b) in Landeswährung zur Überbrückung unterschiedlicher Fälligkeiten oder Zahlungsfristen bei der Bezahlung der Importware an den ausländischen Lieferanten und Zahlungsausgleich durch den inländischen Abnehmer; c) durch bankseitige Übernahme von Wechselverpflichtungen des Importeurs. v Akzeptkredit; (1) durch bankselige Übernahme von Garantieverpflichtungen bei langfristigen Zahlungszielen. Bürgschaftskredit, Wechselbürgschaft. Im Sozialismus ordnet sich der Importkredit voll in das Gesamtsystem der Finanzierung der Betriebe ein, wird staatlich geregelt und planmäßig bereitgestellt. Im kapitalistischen Bankwesen wird der Importkredit nach privatkapitalistischen Gesichtspunkten, z. T. jedoch unter Mitwirkung des Staates, gewährt.