Importpreis, Einfuhrpreis

Importpreis, Einfuhrpreis - der in einer Auslandswährung ausgedrückte Kaufpreis für Erzeugnisse und Leistungen, die - aus dem Ausland bezogen werden. Im Handel mit den sozialistischen Ländern, insbesondere mit den Mitgliedsländern, werden die Importpreise, Einfuhrpreis entsprechend den gültigen Preisbildungsprinzipien ermittelt und vertraglich vereinbart. In den Außenhandelsbeziehungen mit nichtsozialistischen Ländern sind die Importpreis bzw. Einfuhrpreis auf der Grundlage der Preisangebote, die das Niveau der Marktpreise repräsentieren müssen, der Konkurrenzpreise und eigener Nutzeffektsberechnungen zu ermitteln und vertraglich zu vereinbaren. Dabei sind die preisbildenden Faktoren entsprechend der Importpolitik der sozialistischen Staaten zu berücksichtigen und unter Beachtung des Sparsamkeitsprinzips exakt zu kalkulieren. Der Importpreis, Einfuhrpreis kann in einem Importvertrag als Festpreis und Höchstpreis auftreten. Darüber hinaus können Preiszu- und -abschläge wirksam werden.