Importverfahren, Einfuhrverfahren

Importverfahren, Einfuhrverfahren -Gesamtheit von Bestimmungen und gesetzlichen Regelungen eines Landes für Warenimporte. Das Importverfahren bzw. Einfuhrverfahren enthält meist das Genehmigungs- und Kontrollsystem für die Wareneinfuhr, Vorschriften über die Zulassung des Personen- und Firmenkreises zum Import sowie Bestimmungen für den Abschluss und die Realisierung von Importgeschäften. Die Vorschriften und Ziele des Importverfahren oder Einfuhrverfahren sind in den einzelnen Ländern verschieden. In den sozialistischen Ländern sichert das Importverfahren, Einfuhrverfahren eine sparsame Verwendung der Importmittel, die rationelle Durchführung der Warenimporte und den Schutz vor diskriminierenden Maßnahmen der imperialistischen Staaten. Das Importverfahren, Einfuhrverfahren der Länder enthält meistens eine Vielzahl protektionistischer Maßnahmen, um die Konkurrenz ausländischer Firmen auf dem Binnenmarkt auszuschalten oder abzuschwächen. Die Entwicklungsländer wollen durch das Importverfahren, Einfuhrverfahren vor allem den Aufschwung der eigenen Wirtschaft fördern und die nationalen Handelsorgane stärken.