Einfuhr, indirekte

Einfuhr, indirekte - 1. Einfuhr von Waren über Drittländer, die als Reexporteure oder Zwischenhändler auftreten. Zur Herstellung stabiler und vorteilhafter Handelsbeziehungen ist die direkte Einfuhr aus den Ursprungsländern der Waren anzustreben. - 2. Importe, die nicht unmittelbar bei der Produktion einer Ware oder Erzeugnisgruppe in Erscheinung treten, sondern in bestimmten Vorstufen dieser Produktion benötigt werden. Der direkte und indirekte Import bilden die Grundlage für die Berechnung von Koeffizienten des vollen Importaufwandes, die einen umfassenden Überblick über die Importintensität bzw. Importabhängigkeit der Erzeugnisgruppe bzw. des Volkswirtschaftszweiges geben. Die Berechnung dieser Kennziffern erfolgt mit Hilfe von Verflechtungsbilanzen und dient dazu, optimale Planvarianten zu erarbeiten.