Industriebau

Industriebau: 1. allg. Bauwerk oder bauliche Anlage zur Durchführung der materiellen Produktion. - 2. funktionelle, konstruktive und gestalterische Planung, Projektierung und Durchführung von Industriebauten (gemäß 1.) bzw. ganzen industriellen Anlagen. Die Gebäude werden als Flach-, Hallen- und Geschoßbau in Montagebauweise aus standardisierten bzw. typisierten Bauelementen errichtet, und zwar heute oft nach den Prinzipien des Kompaktbaus, des Pavillonbaus sowie des Frei-und Teilfreibaus. Als Kompaktbau wird im Industriebau ein Gebäude in einer der 3 oben gen. Formen Grundfläche bez., in dem alle Haupt-und Nebenproduktionsflächen (Produktion, Verwaltung, soziale Anlagen) unter einem Dach zusammengefasst sind. Ein Kompaktbau ist sehr anpassungsfähig an eventuell spätere Technologie-Umstellung, erweiterungsfähig, rationeller in Bezug auf innerbetrieblichen Transport und technische Versorgung, bietet höheren Komfort und erfordert geringere Baukosten als aufgelöste Bebauung. Außer Industriebauten werden auch Warenhäuser, Kultur- und Sportbauten als Kompaktbauten errichtet. Ein Pavillon bau ist ein hallenartiges Bauwerk mit leichter Umhüllungskonstruktion das im Innern, von letzterer unabhängig, demontierbare Bühnen, Gerüste oder Konsolen zur Aufnahme von Fertigungsanlagen und -einrichtungen enthält. Von Frei- bzw. Teilfreibau spricht man, wenn Ausrüstungen und Aggregate im Freien ohne bzw. mit teilweiser Überbauung oder Überdeckung aufgestellt werden, z. B. Schaltanlagen der Elektroenergieversorgung.