Infrastruktur

Infrastruktur - Gesamtheit der Einrichtungen und Anlagen, die als allg. Produktions- und Lebensbedingungen in jedem Wirtschaftsgebiet vorhanden sein muss. Sie dient der Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, ist für die Funktionsfähigkeit aller Betriebe und Einrichtungen notwendig und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von der Wirtschaft des jeweiligen Gebietes gemeinsam genutzt. Durch ihre enge Standortbindung (Standort), ihre Verflechtung mit allen Einrichtungen und Betrieben im Gebiet sowie durch die lange Lebensdauer ihrer Anlagen und Netze ist sie ein über eine lange Zeit relativ stabil wirkender Standortfaktor für die anderen Zweige und Bereiche der Volkswirtschaft. Zu den Elementen der Infrastruktur gehören Anlagen des Verkehrs- und Nachrichtenwesens, der Wasserwirtschaft, der Energiewirtschaft, Wohnhäuser, Einrichtungen zur kulturellen und sozialen Betreuung und zur Versorgung der Bevölkerung sowie Einrichtungen der Kommunalwirtschaft. Wichtige gemeinsame Merkmale dieser unterschiedlichen Elemente sind: a) die Infrastruktur ist eine allg. Produktions- und Kommunikationsbedingung; b) die Leistungen der Infrastruktur müssen jederzeit verfügbar sein, ihre Kapazitäten müssen dem tages- und jahreszeitlichen Spitzen- bedarf der Verbraucher entsprechen; c) die Infrastruktur wirkt auf den gesellschaftlichen Reproduktionsprozess im Komplex ein: die Verbraucher benötigen prinzipiell alle Leistungen der Infrastruktur, wenn auch in unterschiedlichen Proportionen; d) die Anlagen der Infrastruktur sind physisch und moralisch sehr langlebig.