Inhaberpapier

Inhaberpapier - Wertpapier, das den jeweiligen, namentlich nicht benannten Inhaber als den Berechtigten bezeichnet, das verbriefte Recht geltend zu machen. Das Recht aus dem Inhaberpapier folgt dem Recht am Inhaberpapier. Der aus dem Inhaberpapier Verpflichtete kann mit befreiender Wirkung, auch an den nicht berechtigten Inhaber leisten, ausgenommen, er kennt die mangelnde Berechtigung und vermag diese nachzuweisen.