Inkasso

Einheitliche Richtlinien für das Inkasso von Handelspapieren - 1956 vom Rat der Internationalen Handelskammer in Paris beschlossene Grundsätze für das Dokumentengeschäft mit dem Ziel, Unklarheiten und Missverständnisse bei der Auslegung von zweiseitigen Vereinbarungen zu beseitigen. Die e. R. haben nur dann den Vorrang vor den staatlichen Vorschriften, wenn von diesen abgewichen werden kann. Ihr Anwendungsbereich bezieht sich auf den Auftraggeber (Kunden); die Einreicherbank (Kundenbank) und den von ihr mit der Akzeptbesorgung oder der Erledigung des Inkassos beauftragten Korrespondenten (Inkassostelle). Sie enthalten u. a. die Festlegung bzw. Fixierung von handelsüblichen Gebräuchen (Usancen) über Vorlegung von Handelspapieren, deren Fristen, Bezahlung, Bezahltmeldung, Protest, Bürgschaft und Akzept.