Insassenunfallversicherung

Insassenunfallversicherung, Kraftfahrzeug-Unfallversicherung - Form der Kraftfahrversicherung, die sich im Gegensatz zur allgemeinen Unfallversicherung nur auf Unfälle erstreckt, die im ursächlichen Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Beladen, Entladen, dem Abstellen des Fahrzeuges oder Anhängers sowie der Pflege, Wartung oder anderen Arbeiten am Fahrzeug oder Anhänger stehen. - In der Insassenunfallversicherung bei der Versicherung wird der Versicherungsschutz jedem berechtigten Insassen des versicherten Fahrzeuges gewährt. Berechtigte Insassen sind Personen, die sich mit Wissen oder Willen des Halters oder anderer Verfügungsberechtigter in oder auf dem Fahrzeug befinden oder im ursächlichen Zusammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs tätig werden. - Die Insassenunfallversicherung kann allein für den Fall des Eintritts eines Körperschadens oder kombiniert mit einer Versicherung für den Fall des Todes als Ergebnis eines Unfalles abgeschlossen werden. Der dauernde Körperschaden kann ab ein Prozent versichert werden. Die Staatliche Versicherung ist berechtigt, die Leistung ganz öder teilweise zu versagen, wenn ein Unfall dadurch herbeigeführt wurde, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand oder nicht im Besitz der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis war. Die Versicherungssummen werden in gleicher Höhe für jeden Platz des Fahrzeuges, einschließlich den des Lenkers, festgesetzt.