Inspektion

Inspektion - Maßnahmen zur Überwachung des technischen Zustandes von Grundmitteln. Inspektion dienen dazu, den Abnutzungsverlauf an Baugruppen und Einzelteilen festzustellen, Schäden rechtzeitig zu erkennen sowie Folgeschäden und Havarien zu verhindern; sie liefern Unterlagen für die exakte Planung des Inhalts und des Umfangs der nächsten Instandhaltungsmaßnahmen. Bei der Durchführung von Inspektion werden wichtige Informationen über den technischen Zustand der Grundmittel gewonnen, so dass die Instandhezungsmaßnahmen hinsichtlich Termin, Inhalt und Umfang. an den tatsächlichen Abnutzungsverlauf weitgehend angepasst werden können. Entsprechend den unterschiedlichen Arten und Einsatzbedingungen der Grundmittel werden folgende nach ihrem Inhalt und ihrer Zielstellung voneinander abweichende Inspektionsmaßnahmen angewendet: a) Sichtkontrolle zur Ermittlung des allgemein von außen feststellbaren technischen Zustandes; b) Funktionsprüfung zur Kontrolle des Zusammenwirkens der Baugruppen und Einzelteile innerhalb des Funktionsablaufes; c) Genauigkeitsprüfung zur Ermittlung von Maß-, Form- und Lageabweichungen der für die Arbeitsgenauigkeit entscheidenden Baugruppen und Einzelteile sowie ihrer Bewegung zueinander; d) Überprüfung zur Feststellung des technischen Zustandes des Grundmittels (sowohl äußerlich als auch innerlich), um die Abnutzung der Baugruppen und Einzelteile rechtzeitig zu erkennen. Die Überprüfung wird angewendet, wenn mit der Sichtkontrolle, Funktionsprüfung oder Genauigkeitsprüfung nicht genügend Informationen über den technischen Zustand gewonnen werden können.