Instandsetzungsvertrag

Instandsetzungsvertrag - Leistungsvertrag über die Instandsetzung von Grundmitteln zwischen dem Grundfondsinhabet bzw., wenn das mit diesem vereinbart wurde, dem zeitweiligen Nutzer der Grundmittel als Auftraggeber und dem Hersteller der Grundmittel oder einem speziellen Instandsetzungsbetrieb als Auftragnehmer. Durch den Instandsetzungsvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Grund- mittel nach den Arbeitsunterlagen und Weisungen des Auftraggebers, die gegebenenfalls auf dem von ihm abgegebenen verbindlichen Leistungsangebot beruhen, instandzusetzen, während sich der Auftraggeber verpflichtet, auf die vereinbarte Weise mitzuwirken, die Leistung abzunehmen und den vereinbarten Preis zu zahlen: Der Instandsetzungsvertrag ist eine Art des Werkvertrages und zugleich als Art der Wirtschaftsverträge im Rahmen der Reproduktion der Grundfonds, speziell der Wirtschaftsverträge über die Instandhaltung der Grundfonds, geregelt. Er dient der Organisierung der Instandsetzung als einer wichtigen Form der intensiv erweiterten Reproduktion der Grundmittel und hat insbesondere zu sichern, dass deren Verschleiß während der normativen Nutzungsdauer durch Modernisierung entgegengewirkt wird. Grundlagen des Instandsetzungsvertrag bilden die staatlichen Plankennziffern des Auftragnehmers. Er soll grundsätzlich langfristig abgeschlossen werden.