kapitalistische Integrationspolitik

Kapitalistische Integrationspolitik, - Politik von Staaten bzw. überstaatlichen Organen einer Stadtengruppierung, die darauf gerichtet ist, den Prozess der Annäherung und gegenseitigen Anpassung der nationalen Wirtschaften im Interesse des Monopolkapitals zu stimulieren. Die kapitalistische Integrationspolitik umfasst die Liberalisierung der Marktbeziehungen im Inneren der Gruppierung, die gegenseitige Abstimmung der Aktionen der Mitgliedsländer auf dem Gebiet der Außenwirtschaftsbeziehungen zu Drittländern, die Koordinierung einzelner Richtungen der nationalen Wirtschafts- und Währungspolitik und die Ausarbeitung und Durchführung einer gemeinsamen Politik auf einigen Gebieten der Wirtschaftsbeziehungen, die durch gemeinsame Finanzmaßnahmen bestärkt wird, z. B. Agrarpolitik und Regionalpolitik in der EWG. Auf die kapitalistische Integrationspolitik üben die Monopole durch die Mitarbeit ihrer Vertreter im Staatsapparat bzw. im Apparat der überstaatlichen Organe und mit Hilfe eines weit verzweigten Netzes von Unternehmerorganisationen auf nationaler wie auf internationaler Ebene einen effektiven Einfluss aus. Die kapitalistische Integrationspolitik ist durch tiefe Widersprüche geprägt. Einerseits widerspiegelt sie das Bemühen, die Kräfte des Kapitals gegen die fortschrittlichen Kräfte in ihren eigenen Ländern und gegen den Sozialismus zusammenzuschließen. Andererseits versucht das Monopolkapital jedes der Hauptländer der Gruppierung die kapitalistische Integrationspolitik in solche Richtungen zu lenken, die ihm Vormachtpositionen verschaffen sollen und damit größere Vorteile versprechen. Die kapitalistische Integrationspolitik kann daher Integrationskrisen nicht vermeiden.