Internationaler Währungsfonds

Internationaler Währungsfonds, Abk. IWF [englisch: International Monetary Fund, Abk. IMF] - auf der Grundlage der Abkommen der internationalen Währungskonferenz von Bretton Woods 1944 gegr. internationale Finanzorganisation mit dem Ziel, den Mechanismus der Währungsbeziehungen auf dem kapitalistischen Weltmarkt aufrechtzuerhalten und zugleich die währungspolitische Vorherrschaft imperialistischer Hauptmächte, vor allem der USA, zu sichern. Dem dienten sowohl die spezielle Aufgabenstellung (Orientierung auf starre Valutakurse, Konvertibilität der Währungen und Bereitstellung von Valutakrediten bei Zahlungsbilanzkrisen) als auch die Ausgestaltung des Stimmrechts der Mitglieder nach der Höhe des gezeichneten Kapitals (Quoten), wobei bestimmte Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit - 85 % der Stimmenanteile - gefasst werden müssen, z. B. Zuteilung bestimmter Kredite, Veränderung des Goldpreises des Internationaler Währungsfonds und Eingriffsmöglichkeiten in innere währungspolitische Angelegenheiten der Mitgliedsländer durch ein spezielles Prüfungsverfahren bei der Vergabe von Krediten sowie in Form von Empfehlungen gefasste Bedingungen, deren Einhaltung kontrolliert wird. Die Verschärfung der allgemeinen Krise des Kapitalismus, bes. der chronischen Währungskrise, hat seit längerer Zeit die Aufgabenstellung und Operationsfähigkeit des Internationaler Währungsfonds verändert: Das äußert sich auch in den Abkommensänderungen von 1969 und 1976. Im Ergebnis der Auseinandersetzungen zwischen den rivalisierenden Hauptmärkten, der Auswirkungen akuter Krisenerscheinungen und der zunehmenden internationalen Rolle ökonomisch schwach entwickelter Länder hat sich die Vormachtstellung des US-Dollars, z. T. des britischen Pfundes, im Internationaler Währungsfonds zugunsten der EWG- Staaten (z. B. in Gestalt der Gruppe der Zehn oder auch der Sperrminorität bei Beschlüssen) verändert, wobei spezifische Interessen von Entwicklungsländern, z. B. Handel mit Rohstoffen, berücksichtigt werden mussten (20er Gruppe des Internationaler Währungsfonds, der neben den Mitgliedern der Zehner- Gruppe auch Entwicklungsländer - vorwiegend mit nichtsozialistischer Orientierung - angehören). Neben dem Internationaler Währungsfonds haben andere währungspolitische Interessengruppierungen (z. B. Westeuropäischer Währungsverbund, bes. internationale Kreditabkommen zur Stützung von Währungen außerhalb der Internationaler Währungsfonds -Bestimmungen) an Bedeutung gewonnen. Das zeigt sich auch in den Kreditoperationen sowie dem mit der Verteilung der Quoten, deren Struktur und Verwendung verbundenen Leitungs- und Entscheidungsmechanismus: a) Das ursprünglich im Abkommen von Bretton Woods vorgesehene Prinzip der Zustimmungspflicht des Internationaler Währungsfonds zu Goldparitätsveränderungen über 10 % und damit verbunden der Aufrechterhaltung von festen Währungskursen nach dem Modell des Golddevisenstandards - in den akut zugespitzten Währungskursen durch nicht abgestimmte Kurskorrekturen, Ab- und Aufwertungen sowie Übergang zum Floating immer wieder durchlöchert - wird durch allg. Regeln eines Paritätensystems, d. h. Prinzipien der Anpassung der Paritäten und Währungskurse an das ökonomische Kräfteverhältnis auf den internationalen Märkten im Ergebnis des Konkurrenzkampfes, praktiziert, deren Verbindlichkeit jedoch dabei eingeschränkt ist, da jedes Mitgliedsland des Internationaler Währungsfonds über die Methode dieser Anpassung (mehr oder weniger freies Schwanken der Kurse oder- feste Bindung an eine andere Währung) selbst entscheiden soll. b) In der Internationaler Währungsfonds -Satzung war vorgesehen, seine Operationen (wie Fondsbildung, Kreditausreichung und -tilgung) an einen festen Goldpreis über den US-Dollar zu binden. Nach der faktischen Abwertung des Dollars und der Beseitigung seiner Leitwährungsfunktion in der akut zugespitzten Phase der imperialistischen Währungskrise, dem damit verbundenen Übergang zur Preisbildung für Gold auf freien Märkten, ging der Internationaler Währungsfonds zu Operationen in einem Reservemedium (Sonderziehungsrechte) sowie zu einer aktiven Goldpolitik über. Diese bestand darin, dass ein Teil der Goldbestände des Internationaler Währungsfonds, die aus Einzahlungen der Quoten stammen, entweder auf internationalen Goldmärkten versteigert oder von den Mitgliedsländern zurückgekauft wird. Das beeinflusst die Goldpreise direkt. Formen der Kreditausreichung: a) Ziehungen (Drawings): Im Rahmen der Quote kann der Internationaler Währungsfonds andere Währungen beschaffen. Die Ziehungen sind limitiert (der Bestand des Fonds an der betreffenden Währung, aus Käufen gegen andere Währungen für Kreditzwecke resultierend, darf nicht mehr als 200% der Quote ausmachen); b) Bereitschaftskredite (Stand-by-Kredite, standby-agreements). Auf Antrag und nach Prüfung wird einem Mitgliedsland eine Kreditlinie in bestimmter Höhe eröffnet, die das Land im Bedarfsfalle bei Zahlungsbilanzkrisen automatisch bis zu einer Höchstdauer von 6 Monaten beanspruchen kann. - Der Internationaler Währungsfonds beschafft sich die für a) und b) erforderlichen Mittel durch Verkauf von Gold oder der jeweiligen Währung gegen benötigte, innerhalb der Quoten eingezahlte andere Währungen: c) Als zusätzliche Quelle steht dem Internationaler Währungsfonds ein Fonds von 6 Md. Dollar aus „Allg. Kreditvereinbarungen der Gruppe der Zehn des Internationaler Währungsfonds zur Verfügung, der jedoch nur auf Grund bilateraler Vereinbarungen beansprucht werden kann. d) Sonderziehungsrechte des Internationaler Währungsfonds: Seit 1970 existierende zusätzliche Kreditmöglichkeit in Form einer Kreditfazilität mit reserveähnlichem Charakter (Leitwährung). Die Sonderziehungsrechte werden den Mitgliedsländern durch Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit in Form eines Prozentsatzes ihrer Quoten zugeteilt; dabei sind keine Einzahlungen zu leisten. Sie berechtigen zum Erwerb konvertibler Währungen bei anderen Internationaler Währungsfonds -Mitgliedsstaaten und tragen den Charakter einer Kreditlinie, die innerhalb von 5 Jahren durchschnittlich zu 70 % revolvierend beansprucht werden kann. Bisher existieren 9,5 Md. Sonderziehungsrechte. 3) Kompensatorische Finanzierung von Exporterlösschwankungen. Das ist eine . weitere Kreditlinie, die an die Stelle der Ölfazilität getreten ist (vorwiegend von Erdöl exportierenden Internationaler Währungsfonds -Ländern gespeister Sonderkreditfonds von 7 Md. Sonderziehungsrechten für die Finanzierung von Zahlungsbilanzdefiziten infolge der Preissteigerungen für Erdöl). Sitz des Internationaler Währungsfonds ist Washington; seine Organe sind der Gouverneursrat, in dem die 128 Internationaler Währungsfonds -Länder vertreten sind (er tagt in der Regel einmal jährlich), das Direktorium (Board of Executive Directors) und der geschäftsführende Direktor (Managing Director). - Die Kreditoperationen, Fondserhöhungen und anderen Geschäfte haben das Gesamtkapital (Fondsmittel aus gezeichnetem Kapital, Reserven und Verbindlichkeiten) von 21,2 Md. Dollar (1969) auf 36,6 Md. Sonderziehungsrechte (1976 - Ende des Haushaltsjahres) steigen lassen, wobei das gezeichnete Kapital 29,2 Md. Sonderziehungsrechte betrug. Die höchsten Anteile (Quote) besaßen zum gleichen Zeitpunkt die USA mit 23 %, Großbritannien 10 %> BRD 5 %, Frankreich und Japan mit je 4 %. Durch die mit der Satzungsänderung verbundene Aufstockung der Kapitalanteile soll die Quote der USA auf 22%, die Großbritanniens sogar auf 7 % zurückgehen, die der BRD auf 6 % steigen. Die regulären Ziehungen betrugen 2,5 Md. Sonderziehungsrechte, die Inanspruchnahme der Sonderkreditlinie für Exporterlösschwankungen 2,3 Md. (1976).