internationales Arbeitsrecht

Internationales Arbeitsrecht - Teil der nationalen Rechtsordnung, der die Normen umfasst, die Arbeitsverhältnisse mit internationalem Element regeln. Als Grundprinzip des internationales Arbeitsrecht gilt, die internationalen Interessen zu sichern und die sozialen Rechte der Werktätigen zu schützen. Ist in völkerrechtlichen Verträgen oder Rechtsvorschriften nichts anderes vorgesehen, wird das Arbeitsgesetzbuch angewandt a) auf Arbeitsrechtsverhältnisse zwischen Bürgern und in tätigen internationalen Organisationen bzw. in tätigen Betrieben anderer Staaten; b) zwischen Bürgern anderer Staaten, die ihren ständigen Wohnsitz in haben, und in tätigen internationalen Organisationen, c) zwischen Bürgern anderer Staaten und Betrieben, wenn sich der Arbeitsort in befindet.