Inventar

Inventar - 1. Inventarverzeichnis - Verzeichnis aller durch eine Inventur ermittelten aktive und passive Bestände eines Betriebes oder einer Haushaltsorganisation. Das Inventar gründet sich auf die Inventurlisten bzw. die daraus gewonnenen Sammelblätter für gleichartige oder an gleicher Stelle befindliche Inventurbestände. Von der buchhalterischen Bilanz unterscheidet es sich vor allem durch Mengennachweis und tiefere Gliederung, z. B. bei den Grundmitteln bis zum Inventarobjekt, das durch eine Inventarnummer gekennzeichnet ist. Keine Unterschiede bestehen unter sozialistischen Verhältnissen dagegen hinsichtlich der Bewertung der Bilanz- und Inventarpositionen. In der Praxis wird oft auf ein besonderes Inventar verzichtet, weil der Gesetzgeber an seiner Stelle auch die Inventurlisten bzw. -sammelblätter und für die finanziellen Bestände der Aktivseite und die Fondsbestände der Passivseite durch Saldenbestätigungen gesicherte Aufzeichnungen der Buchführung anerkennt. - 2. alle im Besitz eines Betriebes bzw. einer Haushaltsorganisation befindlichen inventarisierungspflichtigen wirtschaftlichen Mittel. Landwirtschaftsbetriebe unterscheiden lebendes und totes Inventar.