Investitionsauftraggeber

Investitionsauftraggeber - Betrieb, Einrichtung oder Organ, das für die Planung, gründliche Vorbereitung und Durchführung einer Investition verantwortlich ist (früher Investitionsträger gen.). Der Investitionsauftraggeber hat für die materielle Sicherung der Investition durch die Bedarfsanmeldung bei den zuständigen Bilanzorganen und durch den Abschluss von Wirtschaftsverträgen über die Erbringung von Investitionslieferungen und -leistungen mit den Investitionsauftragnehmern bzw. in Form von Eigenleistungen (z. B. Regiebauabteilungen in Großbetrieben), für die finanzielle Sicherung, für die Aufnahme der projektierten ökonomischen Zielstellung der Investition in den Plan und für die Realisierung des Nutzeffekts der Investition nach deren Inbetriebnahme zu sorgen. Nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitende Investitionsauftraggeber müssen die für die Vorbereitung und Durchführung ihrer Investitionen benötigten finanziellen Mittel selbst erwirtschaften. Im Interesse einer konzentrierten Investitionsrealisierung und einer exakten wissenschaftlich begründeten Leitung des Investitionsprozesses binden die Investitionsauftraggeber bei großen und komplizierten Investitionsvorhaben vertraglich Generalauftragnehmer bzw. Hauptauftragnehmer, wenn dadurch ein hoher volkswirtschaftlicher Nutzeffekt erzielt wird. Beim Aufbau neuer Betriebe und Einrichtungen übernimmt in der Regel eine Aufbauleitung die Funktion des Investitionsauftraggeber Für die Vorbereitung und Durchführung von Gemeinschaftsinvestitionen und im komplexen Wohnungsbau ist der jeweils festgelegte Hauptauftraggeber verantwortlich.