Investitionsauftragnehmer

Investitionsauftragnehmer - Liefer- bzw. Leistungsbetrieb der Investitionsgüterindustrie oder des Bauwesens (z. B. Betrieb oder Kombinat des Maschinen- oder Anlagenbaus, Bau- und Montagekombinat, Projektierungsbetrieb), der auf der Grundlage eines mit einem Investitionsauftraggeber abgeschlossenen Wirtschaftsvertrages bestimmte Aufgaben im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung einer Investition übernimmt. Für die gesamte Durchführung einer größeren oder komplizierten Investition kann ein Generalauftragnehmer verantwortlich eingesetzt werden, wenn dadurch ein hoher volkswirtschaftlicher Nutzeffekt erzielt wird. Der Generalauftragnehmer bzw. der Investitionsauftraggeber zieht in der Regel zu seiner Unterstützung Hauptauftragnehmer für die Erbringung der gesamten Bauleistungen, für die Lieferung der Ausrüstungen und deren Montage, für Transportleistungen oder für Versorgungsaufgaben auf der Investitionsbaustelle heran. Die General- bzw. Hauptauftragnehmer schließen mit den übrigen Auftragnehmerbetrieben (Nachauftragnehmer) eigenverantwortlich Wirtschaftsverträge über die Erbringung bestimmter Teilleistungen ab.