Investitionsaufwand

Investitionsaufwand, Investitionskosten - Geldausdruck aller für die Vorbereitung und Durchführung einer Investition aufgewendeten Mittel. Der Investitionsaufwand umfasst bei der Vorbereitung der Investition die Aufwendungen für die Untersuchungen, Berechnungen und Ausarbeitungen (Studien und Varianten), um die Investition mit hohem Nutzeffekt durchführen zu können. Bei der Investitionsdurchführung entsteht Investitionsaufwand für die Projektierung, Bau- und Montageleistungen, die Anschaffung der Ausrüstungen einschließlich der Kosten für den Transport und die Aufstellung sowie für Erstausstattungen. Zum Investitionsaufwand zählen u. a. auch Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken, gebrauchten Maschinen u. a. Ausrüstungen, Aufwendungen bei Umsetzung von Grundmitteln, sofern sie Bestandteil einer Investition sind, und Kosten für Bauleistungen des Investitionsauftraggebers. Vertragsstrafen, Schadenersatzleistungen, Garantieleistungen u. a. Mehrkosten aufgrund mangelhafter Vorbereitung und Durchführung der Investitionen zählen nicht zum Investitionsaufwand. Der Investitionsaufwand widerspiegelt die realen Aufwendungen zur Vorbereitung und Durchführung der Investitionen. Der tatsächliche Investitionsaufwand ist die Grundlage für die Aktivierung der Grundmittel. Die Struktur des Investitionsaufwand drückt den Anteil der Aufwandskomplexe an den Gesamtinvestitionen aus.